DORA Compliance mit digitalen Vertragsmanagement

Mit PACTA erfüllen Sie die regulatorischen Anforderungen und Aufgaben transparent und effizient

Mit den PACTA Formularen und Klauseln schließen Sie Ihre Verträge effizient und DORA-konform ab

Mit nur wenigen Mausklicks erhalten Sie in Minutenschnelle perfekt formatierte Vertragsentwürfe. Dank des zentralen Klauselmanagements durch die Rechtsabteilung können alle Nutzer die notwendigen Dokumente selbstständig in einem Self-Service-Hub erstellen und abschließen.

Strukturieren Sie Ihre Entscheidungsfindung

Mit PACTA profitieren Sie von klar definierten Vorlagen und Checklisten, die eine einfache und strukturierte Erstklassifizierung Ihrer IKT-Dienstleistungen ermöglichen. Automatisierte und übersichtliche Zusammenfassungen unterstützen Sie zusätzlich bei der Vorentscheidung für eine mögliche Auslagerung.

Behalten Sie immer ein Auge auf Ihre Tests und Aufgaben und meistern Sie Ad-hoc-Anfragen

"PACTA Insights" steuert mithilfe von künstlicher Intelligenz die Durchführung aller wiederkehrenden Prüfungen. Automatisierte Reminder sorgen dafür, dass keine Aufgabe und keine Frist übersehen wird. Durch umfassende Analysen stellt "PACTA Insights" sicher, dass alle Aktivitäten, Nachweise und Dokumentationen vollständig und sicher auf Knopfdruck abrufbar sind.

Kollaborieren Sie mit allen Stakeholdern in einem transparenten prozessgetriebenen Datenraum

Integrieren Sie alle Stakeholder in den Prüfprozess, um die Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben sicherzustellen. Elektronische Freigaben und Signaturen werden nachvollziehbar dokumentiert, was für eine transparente Prozessübersicht sorgt. Binden Sie zudem externe Partner mit ein, um Medienbrüche zu vermeiden.

FAQ

Was genau regelt die Dora?

Fabian Pohl

Co-Founder & Managing Director

"Die DORA-Verordnung zielt darauf ab, den europäischen Finanzsektor widerstandsfähiger gegen digitale Bedrohungen wie Cyberangriffe und Informations- und Kommunikationsrisiken (IKT) zu machen. Sie soll sicherstellen, dass Finanzunternehmen ihre Widerstandsfähigkeit gegen solche Bedrohungen stärken, um Kunden und ihre Vermögenswerte vor technischen Sicherheitslücken zu schützen."

Wer ist betroffen?

Marcel Horndasch

Co-Founder & Managing Director (Volljurist)

"Die DORA-Verordnung muss ab dem 17.01.2025 in der Finanz- und Versicherungsbranche angewendet werden, einschließlich Banken, Kreditinstituten, Wertpapierfirmen, Krypto- und Crowdfundingdienstleistern sowie Ratingagenturen. Wichtig: Auch IT-Dienstleister in diesem Sektor („IKT-Drittdienstleister“) müssen die Verordnung umsetzen. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz unter 50 Mio. € und/oder einer Bilanzsumme unter 43 Mio. €."

Was bedeutet die DORA-Verordnung für die Praxis?

Michael Czapla

Senior Business Development Manager

"DORA ist nicht nur eine Pflicht für Unternehmen, sondern kann auch als echte Chance betrachtet werden. Die Verpflichtung zur Schließung technischer Sicherheitslücken bietet die Gelegenheit, über das Nötige hinauszugehen und dadurch im Finanz- und Versicherungssektor einen Marktvorteil gegenüber Mitbewerbern zu erzielen."

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